Ausbau und Ertüchtigung bestehender Deiche

Zur Verstärkung und Sicherung der Deiche sind unterschiedliche konstruktiven Maßnahmen notwendig. Damit der Deich im Hochwasserfall gut zugänglich ist für den Antransport von Sandsäcken und Gerät, ist außerdem der Bau eines befestigten und ausreichend tragfähigen Deichverteidigungswegs einschließlich befestigter Zufahrtswege notwendig. Beim Deichaufbau wird zwischen dem Regelaufbau und Sonderbauformen unterschieden. Sonderbauformen können beispielsweise notwendig werden, wenn für den Regelaufbau zu wenig Platz vorhanden oder die Beschaffenheit des Untergrundes ungeeignet ist.


Konstruktive Maßnahmen


Regelaufbau

  • Abflachen der wasserseitigen Deichböschungen
  • Erhöhung der Deichkrone (soweit erforderlich)
  • Einbau von Filterschichten zur Aufnahme der Sickerlinie
  • Einbau von Wühltierschutz (Böschung und Wasserlinie)
  • Anlage Deichkronen- und Deichverteidigungsweg

Sonderbauformen

  • Abrücken des Deichkörpers von der Wasserlinie bei instabilen Untergrundverhältnissen (z.B. Torfschichten)
  • Einbau von landseitigen Dichtelementen bei beengten Platzverhältnissen im Deichhinterland (z.B. zu erhaltenden Waldbereichen)
  • Einbau von statisch wirksamen Elementen (z.B. Spundwand) bei beengten Platzverhältnissen in Siedlungsbereichen
Der Deichausbau ist in den folgenden Abbildungen schematisch dargestellt. Die ebenfalls abgebildeten Regelquerschnitte zeigen Deichaufbaubeispiele für eine in der Region in den vergangenen Jahren bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahme.
Abbildung Deichtrasse

Regelaufbau:

Fotos von der Bauausführung

Deichverlegung


Bei einer Rückverlegung muss der Deich in dem entsprechenden Abschnitt komplett neu gebaut werden. Der Regelaufbau und Querschnitt eines rückverlegten Deiches entsprechen im Prinzip dem Regelaufbau der Deichsanierung in der bestehenden Trasse. Bei der Rückverlegung kann man zudem auf den Einbau von Wühltierschutz entlang der Wasserlinie (zum Beispiel gegen Nutria) verzichten, da durch die rückwärtige Lage des Deichkörpers durch Wühltiere hervorgerufene Schäden und Abbrüche an der direkten Wasserlinie die Stabilität des Deiches nicht beeinträchtigen.

Inwieweit der bestehende Deich komplett abgetragen wird und die anfallenden Erdbaustoffe zum Bau des rückverlegten Deiches mitverwendet werden können, ist anhand von geotechnischen Sondierungen zu klären. Alternativ zum Abtrag des Bestandsdeiches besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, diesen stehen zu lassen und nur abschnittsweise zu unterbrechen. Dies kommt insbesondere dann in Frage, wenn auf dem Bestandsdeich erhaltenswerter Bewuchs (Hecken, Gehölze, etc.) vorhanden ist. Der Erhalt bestehender Vegetation ist bei einer Deichrückverlegung auch möglich, wenn sich diese im Schutzstreifen des ehemaligen Deiches befindet, da dieser keine Hochwasserschutzfunktion mehr ausübt. Beispielhaft ist hier die etwa einen Kilometer lange Pappelreihe auf der linken Weschnitzseite zu nennen. Das Prinzip einer Deichrückverlegung verdeutlicht nachfolgende schematische Darstellung.

Die für die Deichrückverlegung erforderlichen Flächen im fraglichen Bereich entlang der Weschnitz werden derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Nach einer Deichrückverlegung wäre dies nicht mehr möglich. Über eine Flurbereinigung kann die Nutzungsänderung der Flächen ebenso wie ein fairer Interessenausgleich umgesetzt werden.
Als Fazit für das aktuelle Projekt ist festzuhalten: Der Deichausbau in vorhandener Trasse hat rein „technischen“ Charakter, Verbesserungen der Gewässerstruktur werden in diese Maßnahmen integriert. Ohne Aufweitung der Deiche ist das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), einen „guten ökologischen Zustands" der unteren Weschnitz herzustellen, nicht erreichbar. Die Umsetzung dieses gesetzlich vorgeschriebenen Ziels ist ausschließlich in Kombination mit einer zumindest anteilig längs der Ausbaustrecke vorgenommenen Deichrückverlegung machbar. Einen hierfür potentiell in Frage kommenden Abschnitt zeigt der ausgewiesene Projektraum (PDF-Download).

Wegeführungen

Die Wege auf einem Deich und entlang der Deichböschung haben unterschiedliche Funktionen und können in unterschiedlichen Kombinationen angelegt werden. Klassischerweise werden drei Wege auf bzw. unterhalb der Deiche angelegt:

  1. Auf dem Deich ein sogenannter Deichkronenweg (DKW) mit wassergebundener Decke (unbefestigt). Den Deichkronenweg können beispielsweise Spaziergänger oder auch Radfahrer nutzen.
  2. Ein Deichverteidigungsweg (DVW) auf der landseitigen Böschung des Deiches. Über diesen Weg müssen im Hochwasserfall Hilfskräfte sowie große Lasten (z.B. Sandsäcke) schnell und gezielt zum Einsatzort im und am Deich transportiert werden können.
  3. Häufig existiert zusätzlich ein landwirtschaftlicher Weg (LAWI) am landseitigen Deichfuß, den Landwirte für die Wege zu ihren Feldern nutzen.

Diese Abbildung (PDF-Download) demonstriert diesen Regelaufbau bezüglich der Wegeführung. Technisch notwendig ist nur der Deichverteidigungsweg. In der Realität findet man verschiedene Konzepte und Kombinationen für die Wegeführung.

Bei dem oben bereits angeführten Beispielprojekt wurden die drei genannten Wege getrennt voneinander angelegt (Deichkronenweg mit einer wassergebundener Decke, ein asphaltierter Deichverteidigungsweg und ein landwirtschaftlicher Weg als Schotterrasen).

Im Rahmen des vorliegenden Projektes „Kommunaler Weschnitzdeich zwischen Biblis und Einhausen“ sollen auch alternative Konzepte untersucht werden, die zu einer geringeren Wegeanzahl führen:

Neben der Variante mit drei voneinander getrennten Wegen ist beispielsweise eine Variante mit zwei Wegen denkbar:

Es wären auch zwei Varianten möglich, bei denen jeweils nur ein Weg angelegt wird: