Um welche Maßnahmen geht es?

Ausbau und Ertüchtigung bestehender Deiche

Die Deiche sollen mit verschiedenen Maßnahmen verstärkt werden. Zum einen müssen sie an Höhe gewinnen, dazu werden die Deichkronen erhöht. Damit die Deiche nach aktuellen Kriterien ausreichend standsicher sind, müssen sie breiter und die Deichböschungen flacher werden. Außerdem ist der Einbau von Filterschichten sowie eines Wühltierschutzes notwendig.

Hinzu kommt der Bau eines durchgehenden, befestigten Weges, über den im Falle eines Hochwassers zum Beispiel Sandsäcke und Geräte herantransportiert werden können. Ob neben diesem Deichverteidigungsweg, einschließlich befestigter Zufahrtswege, weitere Wege gebaut werden und wie die Wegeführung insgesamt aussehen wird, ist noch zu entscheiden.

Zuvor müssen der Zustand des Deiches und die Beschaffenheit des Untergrundes (Deichaufstandsfläche) ermittelt werden. Dies ist für die konkrete Bauplanung erforderlich. Dazu finden bis in den Spätsommer 2019 Bohrmaßnahmen auf dem Deich und im Hinterland statt.




Deichverlauf in Teilabschnitten verlegen

Die Weschnitz soll, wo möglich, wieder einen naturnäheren Verlauf erhalten und ökologisch aufgewertet werden. An einigen Stellen soll der Deich dazu künftig von seinem bisherigen geraden Verlauf abweichen und weiter ins Hinterland verlegt werden, um Raum für natürliche Gewässerstrukturen zu gewinnen. Dort können beispielsweise breitere Flachwasserbereiche und Krümmungen entstehen, auch unter Nutzung von Strukturelementen.

Für die Umsetzung gibt es zahlreiche Optionen. Wie viele solcher Bereiche neu entstehen sollen und wo, das ist noch offen. Der Gewässerverband hat aber einen Projektraum definiert, innerhalb dessen diese Bereiche geplant werden sollen. Die Grenzen des Projektraums richten sich zunächst nach vorhandenen „Zwangspunkten“ wie angrenzende Brücken, Straßen, Gebäude, Leitungen, Strommasten und ähnlichem. In dem Projektraum soll eine geeignete Trasse für den zukünftigen Weschnitzverlauf festgelegt werden.

In den Abschnitten, wo der Deich verlegt wird, werden die alten Deiche abgetragen. Wenn sie allerdings mit erhaltenswertem Bewuchs (Hecken, Gehölze, etc.) bedeckt sind, können sie auch, dann ohne Hochwasserschutzfunktion, erhalten bleiben. In dem Fall würden die verbleibenden Altdeiche teilweise unterbrochen werden.


Was würde sich dadurch ändern?

Mit der Sanierung und der noch zu planenden Rückverlegung der Deiche in einigen Bereichen wird sich das Landschaftsbild und zum Teil auch der Verlauf der Wege entlang der Weschnitz ändern. Statt des derzeitigen, sehr geradlinigen, kanalisierten Verlaufs gäbe es mehr Raum für einen abwechslungsreicheren Gewässerlauf mit unterschiedlichen Fließgeschwindigkeiten, Wassertiefen und Auenbereichen, die Lebensraum für eine größere Vielfalt an Pflanzen und Tieren bieten. Gleichzeitig eröffnen sich Möglichkeiten für Naherholung und Erlebbarkeit, zum Beispiel mit abgeflachten Uferbereichen und Gewässerzugängen sowie neuen Fuß- und Radwegen. Solche Maßnahmen im Sinne des Naherholungs- und Freizeitwertes werden im Zuge der Sanierungspläne geprüft.
Generell wird der Deich aus gesetzlichen und technischen Gründen mindestens fünf Meter weiter weg von der Weschnitz verlaufen als bisher, auch in den Bereichen, in denen keine zusätzlichen Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Dies dient unter anderem dem Schutz vor Nagetieren wie Nutria, ohne dass hierzu Steine in die Böschung eingebaut werden müssen.

Nach einer abschnittsweisen Rückverlegung würde mehr Fläche innerhalb der Deiche liegen, die derzeit noch anders genutzt wird, vor allem landwirtschaftlich. Die betroffenen Flächen würden danach nicht mehr für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Technische Sonderlösungen wären dort erforderlich, wo vorhandene Siedlungsbereiche eine Verlegung der Deichachse nicht ermöglichen.


Was soll durch das Vorhaben erreicht werden?

Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region

Die Deiche der Weschnitz zwischen Biblis und Einhausen entsprechen nicht mehr den Regeln der Technik. Zum Erhalt der Hochwassersicherheit für die Anlieger müssen deshalb die Deiche saniert und ausgebaut werden. Nach der Sanierung werden die Deiche auch großen Hochwasserereignissen standhalten, wie sie statistisch nur alle 100-200 Jahre auftreten.




Natur- und Artenschutz: Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Die Weschnitz ist im Bereich zwischen Einhausen und Biblis begradigt, eng kanalisiert und in einem ökologisch schlechten Zustand. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die deutsche Gesetzgebung erfordern zwingend eine Verbesserung dieser Situation. Dies ist nur durch eine zumindest teilweise Deichrückverlegung möglich. In den frei werdenden Bereichen entlang der Weschnitz wird Lebensraum für eine größere Vielfalt an Pflanzenarten, Vögeln und Kleintieren entstehen.


Erhöhung des Naherholungswertes der Region

Im Rahmen dieses Vorhabens werden auch Maßnahmen geprüft, das Gebiet attraktiver für die Naherholung zu gestalten. Der Bau einer durchgehenden Radwegeverbindung entlang des Gewässers zwischen den Gemeinden Biblis und Einhausen und eine attraktive Gestaltung der Weschnitz mit direkten Gewässerzugängen (PDF-Download) stehen beispielsweise zur Diskussion. Die neu geschaffene Auenlandschaft würde damit für Erholungssuchende und Naturliebhaber zugänglicher und erlebbarer werden.


Übersicht zum Planungsprozess und Zeitplan

Zurzeit befindet sich das Vorhaben noch im Stadium der Vorerkundung und Grundlagenerarbeitung. Es wird angestrebt, die Planungen zu konkretisieren, wenn die Ergebnisse der notwendigen geo- und umwelttechnischen Untersuchungen vorliegen (z.B. Erkundung der Bodenverhältnisse und Biotopkartierungen). Dabei sollen auch die in der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung eingehenden Beiträge bewertet und behandelt werden. Anschließend wird der Gewässerverband eine bevorzugte Variante für die Umsetzung des Vorhabens festlegen. Dann wird das sogenannte Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben eingeleitet (voraussichtlich 2020). Das Planfeststellungsverfahren umfasst im Rahmen der Offenlegung auch das formelle Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann. Mit einem Baubeginn wird 2023 gerechnet.