Naturschutzfachliche Gutachten – Inhalt und Zielsetzung
Damit im Rahmen der Realisierung des Vorhabens alle naturschutzfachlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes eingehalten werden können, werden im Vorfeld folgende Gutachten erstellt:
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Im Rahmen dieses Gutachtens wird dargelegt, welche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben für den Naturhaushalt bewirkt werden (z.B. Verlust von Bäumen). Für die prognostizierten Beeinträchtigungen werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet (z.B. Baumanpflanzungen), die dann im Rahmen des Vorhabens realisiert werden müssen. Ziel ist die Erhaltung des naturschutzfachlichen Wertes des betroffenen Landschaftsraumes.
Fachbeitrag Artenschutz
In diesem Gutachten wird geprüft, ob Auswirkungen des Vorhabens auf vorkommende geschützte Arten (z.B. Kiebitz, Zauneidechse) zu erwarten sind. Sofern diese prognostiziert werden, wird in einem Maßnahmenkonzept dargelegt, wie sich Störungen, Verletzungen oder eine Tötung dieser Arten vermeiden lassen. Können nicht alle Beeinträchtigungen vermieden werden, müssen gegebenenfalls schon vor der Realisierung des Vorhabens Lebensräume für geschützte Arten an anderer Stelle neu entwickelt werden. Ziel ist der Erhalt der geschützten Arten und deren Lebensräume.
Bei der Bearbeitung der naturschutzfachlichen Gutachten werden Informationen und Vorgaben aus übergeordneten Planungen berücksichtigt.
Erhebungen von Flora und Fauna an der Weschnitz
Als Grundlage für die Erarbeitung der naturschutzfachlichen Gutachten werden 2019 vor Ort Daten zur Flora und Fauna erhoben. Im Rahmen von Ortsbegehungen durch entsprechend geschulte Fachleute werden die unterschiedlichen Biotoptypen im Projektraum erfasst und kartographisch aufbereitet. Die Einteilung und Benennung der Biotoptypen ist durch einen Katalog in der Hessischen Kompensationsverordnung vorgegeben). Die Erhebungen haben im April/Mai 2019 begonnen, da ab diesem Zeitpunkt das Pflanzenwachstum weit genug fortgeschritten ist. Aus der Zusammensetzung der Pflanzenarten, beispielsweise in einer Wiese, kann diese einem bestimmten Wiesentyp zugeordnet werden (zum Beispiel Frischwiese mäßiger Nutzungsintensität). Ziel ist eine Bestandskarte, auf der im möglichen Einwirkungsbereich des Vorhabens flächendeckend die Biotoptypen dargestellt sind.
Untersuchungen zur Tierwelt (Fauna)
Für die Erhebung der Tierwelt wurde im Vorfeld der sogenannte Untersuchungsrahmen mit der Naturschutzverwaltung abgestimmt. Das heißt es wurde besprochen und festgelegt, welche Tierarten zu betrachten sind.
Im Laufe des Jahres 2019 werden untersucht:
- das Vorkommen von Vogelarten durch
- eine Horst- und Höhlenkartierung (bis März, laubfreie Zeit)
- eine Brutvogelkartierung tagsüber (März bis Juni)
- eine Brutvogelkartierung nachts (Eulen, Rallen; März)
- eine Zugvogelerfassung (März bis April, August bis Oktober)
- das Vorkommen von Fledermäusen durch eine Nachtbegehung mit Fledermausdetektor und Nachtsichtgerät (Mai bis August, in Bereichen mit relevanten Baumbeständen)
- das Vorkommen von Feldhamstern durch streifenweise Begehung von wenigen in Frage kommenden Bereichen (Ende April, Anfang Mai)
- das Vorkommen von Reptilienarten durch gezielte Nachsuche bei geeigneter Witterung (spätes Frühjahr)
- das Vorkommen von Amphibienarten durch
- Nachtbegehung von Laichgewässern für Frühlaicher (März) sowie für Spätlaicher (März bis Mai), das heißt Verhören, Keschern, Sichtbeobachtung (März)
- Scheinwerferkartierung bei geeigneter Witterung entlang der Trasse (März bis Mai)
- das Vorkommen von Tagfaltern durch Kartierung von Nahrungspflanzen zur Hauptflugzeit
- das Vorkommen von Heuschrecken durch Verhören, Netzfang (Spätsommer)